EPAL beschließt Ende der Tauschvereinbarung mit der UIC zum 01.05.2017

Stapler mit einem Stapel Euro-Paletten
Veröffentlicht am 2. März 2017 von Behälterbörse

Die Qualität des EPAL Europalettenpools und die Sicherheit von Mitarbeitern, Waren und Logistikprozessen haben oberste Priorität. Daher die dringende Handlungsempfehlung der EPAL: Tausch von EPAL Europaletten gegen UIC/EUR-Paletten einstellen
Der Vorstand der European Pallet Association e.V. (EPAL) hat am 21. Februar 2017 einstimmig die Beendigung der Tauschvereinbarung zwischen EPAL und der Rail Cargo Austria AG (RCA) zum 01.05.2017 beschlossen. EPAL hatte im Oktober 2014 mit der RCA als geschäftsführender Bahn der UIC-Arbeitsgruppe „Fragen der Palettierung“ vereinbart, dass EPAL Europaletten und UIC/EUR-Paletten miteinander getauscht werden können. EPAL empfiehlt nun, den Tausch von EPAL Europaletten gegen UIC/EUR-Paletten einzustellen. Der Vorstand der EPAL begründet diesen Schritt mit wesentlichen Mängeln der Organisation des Tauschpools durch die UIC, u.a. in den Bereichen Qualitätssicherung und Bekämpfung des Imports von gefälschten UIC/EUR-Paletten in die EU. Zur Vermeidung von Nachteilen für Verwender gelten für den Tausch von UIC/EUR-Paletten, die bis Ende Febraur 2017 produziert worden sind, angemessene Übergangsfristen.
Martin Leibrandt, CEO der EPAL, mahnt eindringlich: „EPAL vermag nicht länger zu gewährleisten, dass UIC/EUR-Paletten den Anforderungen entsprechen, die Industrie, Handel und Logistik zu Recht an die Qualität und die Sicherheit von EPAL Europaletten stellen. Insbesondere der unkontrollierte Import von gefälschten UIC/EUR-Paletten gefährdet die Qualität und die Sicherheit des EPAL Europalettenpools. Gemäß Recherchen der EPAL sind über 4 Millionen gefälschte UIC/EUR-Paletten aus der Ukraine im Markt und es werden stetig mehr. Vornehmlich osteuropäische Banden setzen verstärkt auf die Fälschung von UIC/EUR-Paletten, da das Fälschen von EPAL Europaletten aufgrund der gemeinsamen Aktivitäten von EPAL, Zollbehörden und Rechtsanwälten riskant geworden ist. EPAL übernimmt Verantwortung für die Qualität und die Sicherheit des EPAL Europalettenpools. Darauf können sich Industrie, Handel und Logistik verlassen.“
Die Organisation des Tauschpools und die international einheitliche Qualitätssicherung wird allein durch EPAL getragen. Seit Abschluss der Tauschvereinbarung zwischen EPAL und der UIC im Oktober 2014 sind von Seiten der UIC keine den Aktivitäten der EPAL vergleichbaren Maßnahmen zum Schutz von Qualität und Sicherheit der UIC/EUR-Paletten unternommen worden. In vielen Ländern fehlt es an jeder Organistion des Tauschpools durch die UIC. Zugleich hat die UIC in 2,5-jährigen Verhandlungen das Angebot der EPAL abgelehnt, die Organisation von Qualitätssicherung und Markenschutz für UIC/EUR-Paletten zu übernehmen. Angesichts der negativen Konsequenzen dieser Haltung der UIC sieht EPAL sich nicht länger in der Lage, die Empfehlung zum Tausch von EPAL Europaletten und UIC/EUR-Paletten fortzusetzen. Die Beendigung der Tauschvereinbarung ist aus der Sicht der EPAL die einzige Möglichkeit, die Qualität und die Sicherheit des EPAL Europalettenpools auch in der Zukunft effektiv zu schützen.
EPAL empfiehlt daher zum Schutz der Sicherheit von Mitarbeitern, Waren und Logistikprozessen künftig ausschließlich EPAL Europaletten einzusetzen und zu tauschen. Die Empfehlung, den Tausch zwischen EPAL-Europaletten und UIC-Paletten einzustellen, gilt ab dem 1.5.2017. Die bisher geltende Empfehlung, dass auch Paletten mit der Kennzeichnung „EUR“ (UIC, MAV, CD, ADUF, Green Cargo etc.) getauscht werden können, gilt weiterhin, jedoch befristet bis zum 31.12.2021 und beschränkt auf solche Paletten, die bis zum 28.2.2017 unter strikter Einhaltung der UIC-Merkblätter 435-2 bis 435-6 hergestellt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung vom Düsseldorf, 01.März 2017 – European Pallet Association e.V. (EPAL)

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