Wochenruhezeit im LKW verbringen ist verboten
Seit Sommer 2017 ist endgültig Schluss mit der regelmäßigen Wochenruhezeit im LKW, denn am 25. Mai wurde das geänderte Fahrpersonalgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat mit sofortiger Wirkung in Kraft. Dadurch gilt in Deutschland das Verbot, die Wochenruhezeiten im Fahrerhaus seines LKW zu verbringen.
Aus der Neuregelung geht hervor, dass sowohl dem Fahrer als auch dem Verkehrsunternehmen auf deutschem Boden künftig ein Bußgeld droht, sobald die regelmäßige Wochenruhezeit im Fahrzeug verbracht wird. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Fahrer und Speditionen? Folgender Servicehinweis zur Vorsorge und Berechnung der Lieferzeiten beleuchtet die Hintergründe sowie Vor- und Nachteile der Änderung.
Wochenruhezeit mit ordentlicher Schlafmöglichkeit
Dem Fahrpersonal muss eine „geeignete Schlafmöglichkeit“ zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls droht bei Verstoß ein Bußgeld von 60 Euro pro unterschrittener Stunde für den Fahrer und darüber hinaus 180 Euro für das Unternehmen bzw. den Unternehmer – ebenfalls pro Stunde! Diese Neuregelung in Deutschland ist stark den Beispielen von Belgien und Frankreich angelehnt, die das Verbringen der regelmäßigen Wochenruhezeit von 45 Stunden im LKW schon seit einiger Zeit verbieten. Doch wieso kommt dieses Gesetzt überhaupt zu uns?
Hintergrund sind die teilweise menschenunwürdigen Verhältnisse auf den Rasthöfen in Grenznähe zu den Niederlanden und Belgien : Nachdem Belgien 2014 bereits ein Verbot erließ, die Ruhezeiten in der Kabine zu verbringen, wichen die Fahrer einfach auf deutsche Rasthöfe aus. Deutschland setzte auf eine europäische Regelung, die allerdings ausblieb. Nachdem aber auch Frankreich ein Verbot ausstellte, verschärfte das die Situation in Deutschland endgültig. Viele Fahrer, meist aus Osteuropa, drängen sich dicht an dicht auf den Plätzen. Auf oftmals hoffnungslos überfüllte Rastplätze tummeln sich z. B. verteilt auf 90 Standplätze rund 200 L
KW. Polizisten berichteten, dass meist den Fahrern sogar das Geld fehlt, um die Sanitäranlagen der Raststätte benutzen zu können. Extrem wird die Situation an Feiertagen und besonders an Weihnachten und Silvester.
Regelung der wöchentlichen Ruhezeiten für LKW-Fahrer
Die wöchentliche Ruhezeit für Fahrer beträgt 45 Stunden, die einmal pro Woche am Stück genommen werden müssen. Möglich sind aber auch 24 Stunden wöchentliche Ruhezeit, sofern die fehlenden 21 Stunden innerhalb von 3 Wochen nachgeholt werden. Diese 21 Stunden werden allerdings nur dann anerkannt, wenn sie entweder mit einer 9-stündigen Ruhepause verknüpft oder vor eine 45-stündige Ruhepause gelegt werden.
Die Ursache scheint das soziales Gefälle in Europa zu sein
Innerhalb der EU herrscht ein starkes Gefälle bei Löhnen und Abgaben. Dies entwickelte sich zu einem lukrativen Geschäft für Transporteure. Es kommt nicht selten vor, dass die Flotte unter „falscher Flagge“ fährt. Das heißt konkret: Es werden Fahrzeuge im Ausland zugelassen und mit Fahrern aus Mittel- und Osteuropa besetzt und zu den ortsüblichen Gehältern bezahlt. Die LKW fahren dann aber ausschließlich in Deutschland. Auf die deutschen Speditionen entsteht dadurch extremer Druck. Gewerkschaften sprechen diesbezüglich von Lohn- und Sozialdumping. Eine Idee diesem entgegenzuwirken wäre den Fahrer nach dem Einsatzort zu bezahlen, was allerdings sehr schwierig wird. Eine Gesamteuropäische Regelung ist derzeit nicht in Aussicht.
Letztendlich entsteht durch das Vorgehen eine Marktverzerrung wobei sich viele Unternehmen versuchen Vorteile gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen. Denn wer seine Fahrer entgegen der herrschenden Gesetzeslage die Wochenruhezeit in der Kabine verbringen lässt, spart sich immense Hotel- und Transferkosten. Dieser Vorteil kann gezielt eingesetzt werden, um korrekt arbeitende Wettbewerber bei Ausschreibungen und Angeboten zu unterbieten. Am Ende des Tages wird alles zu Lasten der Fahrer ausgetragen. Für Unternehmen die sich an die Regelung halten, wird es im steigenden Konkurrenzkampf immer schwieriger zu bestehen.
Umsetzung des Verbotes und Kontrolle der korrekten Einhaltung
Solange noch keine einheitliche europäische Regelung aufgesetzt und eingehalten wird, greift die Neuregelung vom 25. Mai 2017. Einen Bußgeldkatalog gibt es nun, also können auch Bußgelder verhängt werden. Doch was ist mit den Kontrollen? Voraussetzung des Verbotes ist natürlich, dass es entsprechende Kontrollen gibt. Bei etwaigen Kontrollen kann die Polizei schnell feststellen, ob ein Verstoß vorliegt. Wichtig diesbezüglich ist, bei Verstößen in erster Linie den Unternehmer und nicht den Fahrer mit einem Bußgeld zu belegen, da der Fahrer meist nur nach Anweisung und Budget handelt.
Ein weiterer Punkt ist die Frage nach der „geeigneten Schlafmöglichkeit“. Im Gesetz ist dieser Punkt sehr flach formuliert, woraus sich reichlich Interpretationsspielraum für Unternehmer und Fahrer ergibt. Sollten manche bereits an ein Zelt, einen Container oder ähnliches denken, so kann man davon ausgehen, dass das Gesetz noch etwas genauer formuliert werden muss. Man braucht nicht viel Vorstellungskraft um zu erkennen, dass das bereits bestehende Chaos auf deutschen Autobahnparkplätzen und Rasthöfen so schnell nicht kleiner werden wird.
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